Stiften, spenden und ehrenamtliches Engagement werden vom Fiskus belohnt:
- Spenden an eine Bürgerstiftung können insgesamt bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden.
- Bis zu einem Betrag von 200 Euro reicht der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts für die Vorlage beim Finanzamt aus.
- Die Erbschaftssteuer wird Ihnen erlassen bzw. erstattet, wenn Sie ein Erbe bzw. einen Teil davon innerhalb von zwei Jahren an eine Bürgerstiftung spenden oder stiften.
- Eine Freibetrag von 500 Euro jährlich können Sie geltend machen, wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren.