100 mal 100

Mit der 100x100-Aktion möchten wir Menschen gewinnen, denen das Gemeinwohl in Weinstadt am Herzen liegt. Die Idee ist so einfach wie wirkungsvoll: Wenn 100 engagierte Bürgerinnen und Bürger bereit sind, jährlich 100 Euro zu spenden, entsteht ein solides Fundament für die nachhaltige Förderung zahlreicher Projekte in unserer Stadt.

Das Ergebnis in fünf Jahren wären 50.000 Euro.

Ein Betrag, der gezielt dort eingesetzt wird, wo er die Gemeinschaft innerhalb Weinstadts stärkt.

Jetzt mitmachen ...

Warum Ihre regelmäßige Unterstützung so wertvoll ist

Mit einer festen jährlichen Spende ermöglichen Sie der Bürgerstiftung etwas ganz Entscheidendes: Planungssicherheit. Diese Verlässlichkeit hilft, Förderprojekte nicht nur zu beginnen, sondern auch langfristig zu begleiten und nachhaltig zu fördern. Anfragen nach Fördergeldern prüfen wir nach festgelegten Kriterien, die Sie auf unserer Homepage finden. Wir führen persönliche Gespräche mit den Antragstellern, unterstützen diese mit finanziellen Beiträgen und geben Tipps und Hilfestellungen, wenn gewünscht. Die Vielfalt und das große ehrenamtliche Engagement in Weinstadt verdienen es, wahrgenommen und zielgerichtet unterstützt zu werden.

Ein Zeichen setzen – und andere inspirieren

Wenn Sie möchten, nennen wir Sie als Unterstützer gerne namentlich in unseren Veröffentlichungen im Weinstädter Mitteilungsblatt s’Blättle und auf unserer Website – selbstverständlich ohne Angabe des Spendenbetrags. Denn wer sich öffentlich engagiert, kann andere dazu ermutigen, ebenfalls Teil dieser besonderen Aktion zu werden.

Machen Sie mit. Für eine lebendige, soziale und engagierte Gemeinschaft – für Weinstadt. 

Aktion 100 x 100 – Bürgerstiftung Weinstadt - Teilnahmeformular

Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular aus und klicken Sie auf absenden. Sie erhalten dann in den nächsten Tagen eine schriftliche Bestätigung über Ihre Teilnahme am Programm.


Ja, ich möchte mich an der 100 × 100-Aktion beteiligen

mit einem jährlichen Beitrag in Höhe von


Adressdaten
Einzugsermächtigung

Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Hinweis zur Spendenbescheinigung:

Bei Spenden bis zu 300 Euro je Zahlung reicht ein „vereinfachter Nachweis“ für die Steuererklärung, zum Beispiel ein Ausdruck vom Zahlungsbeleg. Eine formale Zuwendungsbescheinigung ist nicht erforderlich (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).

Namensnennung

Ich bin damit einverstanden, dass mein Name im Rahmen der Aktion 100 x 100 veröffentlicht wird.


Datenschutz
(erster Buchstabe im Feld 'Name')

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