Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Arbeit der Bürgerstiftung zu unterstützen. Spenden und zustiften sind bekannte Wege - aber wo genau liegt der Unterschied?
Eine Geldspende ist eine finanzielle Zuwendung, die zeitnah für satzungsgemäße Projekte oder gemeinnützige Zwecke eingesetzt wird.
Eine Zustiftung hingegen fließt in vollem Umfang in den Kapitalstock der Stiftung. Das so genannte Stiftungskapital bleibt dauerhaft erhalten. Wirtschaften kann die Bürgerstiftung mit den jährlich aus dem Stiftungskapital erzielten Erträge. Diese stehen für operativen Tätigkeit der Stiftung zur Verfügung und bilden so eine finanzielle Grundlage für die Förderarbeit. Eine Besonderheit der Bürgerstiftung Weinstadt: Ab einer Zustiftung von 4.000 Euro kann der/ die Stiftende (auf Wunsch) in das Stifterforum aufgenommen werden.
Fazit: Beide Formen der Zuwendung sind wichtig für die Arbeit einer Bürgerstiftung: Spender/-innen unterstützen kurzfristig aktuelle Projekte, während Stiftende nachhaltige Wirkung und Beständigkeit fördern. Für den Zuwendenden haben Spenden und Zustiftungen außer dem guten Gefühl, einen wichtigen Beitrag zum Gemeinwohl geleitest zu haben, noch einen steuerlichen Vorteil: beide Zuwendungsarten können in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden.